Psychotherapeutische Behandlung und Paartherapie nach dem Heilpraktikergesetz

 

Als Heilpraktikerin für Psychotherapie besitze ich die staatliche Anerkennung zur Ausübung von Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz. Die Heilerlaubnis wurde mir nach der bestandenen Prüfung beim Gesundheitsamt Darmstadt erteilt.

 

Zeit ist das Kostbarste, was ich Ihnen geben kann -und  einen Raum, in dem Sie sich angenommen und wohlfühlen, sagen und denken können, was sie sich woanders nicht gestatten.

 

Gerne unterstütze ich Sie mit meiner langjährigen Erfahrung psychotherapeutisch in den Bereichen

 

- Ängste und Panikattacken

- Depressionen, Burnout, Stress

- persönliche Krisen und Anpassungsstörungen

- Essstörungen

- Sinnkrisen

- Beziehungsprobleme

- Trauer aufgrund von Trennung, Verlust oder Tod einer geliebten Person

- sowie andere Störungen mit Fragen zur persönlichen Entwicklung/

   Umorientierung

 

Meine Arbeit ist analytisch und kogitiv-verhaltenstherapeutisch ausgerichtet.  Hier kann in vielen Bereichen die Therapie durch zahlreiche Techniken der Hypnosetherapie sowie heilsame Phantasiereisen ergänzt werden. Ebenfalls  profitieren Sie von meiner langjährigen Erfahrung als Yoga-Lehrerin, denn Atmung, Körperhaltung und Körpergefühl  haben einen nicht zu unterschätzenden Einfluss auf das seelische (Wohl-)Befinden.

 

 

 

In den folgenden Bereichen kann ich Sie leider nicht unterstützen:

- Akute Suchterkrankungen (Alkohol- oder Drogensucht)

- Störungen im Verhalten oder der Entwicklung bei Kindern und Jugendlichen

- bei akuter Suizidalität

- bei Schizophrenie und allen Formen akuter Psychosen

- erste Hilfe bei schweren oder akuten Traumata

 

Sollten Sie Hilfe in einem dieser Bereiche benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt oder einen niedergelassenen Psychiater.

 

 

 

Abrechnung und Kosten

 

Private Krankenkassen erstatten im Normalfall die Kosten  ganz oder teilweise für eine Psychotherapie, die durch einen Heilpraktiker für Psychotherapie durchgeführt wurde. Dies ist aber von Ihnen selbst bei Ihrer Krankenkasse zu erfragen.

 

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Leistungen von HP für Psychotherapie in der Regel nicht - dies ist in Deutschland prinzipiell nicht möglich.

In dringenden Fällen benötigter Psychotherapie und bei nachgewiesenen zu langen Wartezeiten bei kassenzugelassenen Psychotherapeuten in Ihrer Nähe könnten Sie nach Rücksprache mit Ihrer Krankenkasse eine Kostenerstattung für die Behandlung bei einem Heilpraktiker für Psychotherapie beantragen. Dafür ist es sinnvoll, den Nachweis über Ihre Anfragen, Wartezeiten und Ablehnungen bei verschiedenen zugelassenen Therapeuten Ihrem Antrag beizufügen.

Wenn Sie Ihre Therapie daraufhin genehmigt bekommen, können Sie die Rechnung des Heilpraktikers für Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse zur Erstattung einreichen. Die Krankenkasse erstattet dann den Rechnungsbetrag ganz oder teilweise - je nach den jeweiligen Tarifbestimmungen.

 

Die Abrechnung meiner Behandlung erfolgt direkt mit Ihnen per Quittung/ Rechnung, die Sie vorzugsweise bar bezahlen. 

 

 

Mein Honorar:   (gültig ab 01.03.2023)

- Erstsitzung mit ausführlicher Anamnese (ca. 1 1/2 - 2 Std.):   € 120,00 

- Therapiestunde (50 Minuten)                                                   €   75,00

- Hyposesitzung (pauschal)                                                        € 120,00

- Therapiestunde im Paargespräch (50 Minuten)                         € 100,00

 

- Raucherentwöhnung

   (1 ausführliches Vorgespräch + 3 Hypnosesitzungen)              € 500,00

- Unterstützung bei der Gewichtsreduktion

   (2x Gespräch + 2 Hypnosesitzungen)                                       € 380,00

 

Ich erlaube mir, für versäumte Termine, die nicht abgesagt wurden, den hälftigen Sitzungsbetrag in Rechnung zu stellen.

 

 

 

 

 

 

Druckversion | Sitemap
© Vera Bijok, Psychotherapie (HPG) - Coaching - Mediation